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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website präsentiert das Unternehmen: Silent WIRE GmbH. Dieses ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen – einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu Informationen und digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.silent-wire.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar, die sich aus der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie aus den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften in Niedersachsen (insbesondere der Niedersächsischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung – NBITVO) ergeben.

Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

• Nicht alle grafischen Elemente verfügen über vollständige oder aussagekräftige Alternativtexte.

• Einzelne Inhalte oder Funktionen sind noch nicht uneingeschränkt mit assistiven Technologien (z. B. Screenreadern) nutzbar.

• Eingebundene Dokumente oder Multimedia-Inhalte erfüllen teilweise noch nicht alle Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung.

• Die genannten Punkte werden fortlaufend überprüft und schrittweise verbessert.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich gern an uns wenden.

Kontakt: info@silent-wire.de

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, haben Sie die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Zuständig ist die Schlichtungsstelle nach § 9d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und soll helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Datum der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 01.04.2026 erstellt.

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