I. Geltungsbereich, abweichende Bedingungen, Teilunwirksamkeit

1. Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Kunden. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung seitens des Kunden als vereinbart.

2. Abweichenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit auch für zukünftige Geschäfte; sie sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie ausdrücklich schriftlich im Einzelfall anerkennen.

3. Die Unwirksamkeit einer Klausel oder eines Teils davon berührt die Wirkung des übrigen Teils nicht.

II. Angebote, Beschaffenheitsangabe, Schriftform

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge und Frachtangaben beinhalten keine Festpreise. Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.

2. Auskünfte, Empfehlungen, Angebote und Vereinbarungen sind unverbindlich und freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

III. Preise

1. Es gelten ausschließlich die am Liefertag gültigen Preise. Preisabweichungen von der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste werden nicht extra bestätigt, es sei denn, es ist ein spezieller Festpreis für den Artikel vereinbart. Bei speziell für den Kunden gefertigten Artikeln gelten die vereinbarten Preise nur, wenn sie für jede Bestellung, auch Neubestellungen, von uns durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt sind.

IV. Lieferung, Gefahrübergang

1. Die Liefermenge wird verbindlich nach unserer Wahl nach einer der handelsüblichen Methoden festgestellt. Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen der verkauften Menge gelten als Vertragserfüllung. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt.

2. Nur schriftlich bestätigte Liefertermine/-fristen sind für uns verbindlich. Alle Liefertermine/-fristen stehen unter der Bedingung, dass Transportwege und Transportmittel im üblichen Umfang zur Verfügung stehen, und gelten als eingehalten, wenn die Ware die Lieferstelle so rechtzeitig verlässt, dass sie bei üblicher Transportzeit termingerecht beim Empfänger eintrifft.

3. Der Kunde hat bei der Abnahme mitzuwirken und uns rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse hinzuweisen.

4. Das Risiko geht mit Bereitstellung zur Abholung, spätestens mit Verladung in das Transportmittel auf den Kunden über. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden die Bereitstellung ausdrücklich mitzuteilen.

5. Verzögert sich die Lieferung/ Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gehen die Kosten der Lagerhaltung und das Risiko auf den Kunden über.

6. Die Lieferung erfolgt ab Werk Hermannsburg. Bei regulärem Warenbezug aus unserem Verkaufssortiment erfolgt die Lieferung ab EURO 300,- Warenwert frei Haus, unter EURO 300,- erfolgt eine Frachtkostenpauschale. Andere Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt sind. Wird die Annahme der Lieferung vom Kunden verweigert, so gehen alle Kosten zu Lasten des Verweigerers.

V. Lieferstörungen

1. Von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse (Streik, Katastrophen), die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. Das gilt auch, wenn unsere Vorlieferer von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden oder wenn die normalen Bezugs- und Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. Wir sind in solchen Fällen, selbst wenn wir uns bereits im Verzug befanden, berechtigt, mit entsprechenden Verzögerungen einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern. Wird ein vereinbarter Liefertermin von mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, uns eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, spätestens innerhalb von einer
Woche nach Ablauf dieser Frist erklärt werden.

VI. Mängelrüge

1. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen gemäß / anhand der Schadensdokumentation des Frachtführers. Fehlmengen und Falschlieferungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Kürzung der Zahlung aufgrund von Fehl-, Minder oder Falschlieferungen ist nur nach vorheriger schriftlicher Erklärung der Gründe und abhängig von unserer Zustimmung statthaft. Über den Verbleib der Falschlieferung werden wir eine schriftliche Mitteilung machen.

2. Eine Warenrückgabe zur Gutschrift kann nur nach vorheriger Absprache und einer schriftlichen Einwilligung durch uns erfolgen. Die Kosten für Transport, Wiederaufarbeitung etc. sind vom Kunden zu tragen. Defekte Ware wird von uns in der Regel kostenlos ersetzt, vorausgesetzt, dass die Ware zur Prüfung und Betrachtung bei uns vorliegt. Dasselbe gilt auch besonders bei eventuellen Garantie-Ansprüchen. Bei berechtigter Mängelrüge geben wir nach unserer Wahl einen Preisnachlass oder veranlassen eine Ersatzlieferung. Ersatzansprüche für Folgekosten bestehen nicht.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Die Warenabrechung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Musterrabatte werden nicht gewährt. Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, sind alle Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto Kasse kostenfrei zu leisten.

2. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände
im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; ertritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt.

3. Auslandslieferungen erfolgen generell nur gegen Vorauskasse oder unwiderrufliches Akkreditiv.

4. Bei nicht erfolgter Zahlung werden vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von banküblichen Kreditkosten berechnet. Zur Deckung der außergerichtlichen Mahnkosten werden dem Käufer EURO 15,- berechnet, bei wiederholter Mahnung wird dieser Betrag verdoppelt. Diskontspesen, Wechselspesen und Verzugszinsen sind sofort zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung fälliger
Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen behalten wir uns vor, bei weiteren Bestellungen die Lieferung zurückzuhalten. Überschreitet der Käufer das Zahlungsziel oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, für sämtliche noch ausstehen den Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware zu verlangen. Außerdem wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig.

VIII. Zahlungsverzug, Bonität

1. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergünstigungen hinfällig.

2. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere wenn er seine Zahlungen einstellt oder ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen; wir können ferner weitere Lieferungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Barzahlung aller Leistungen verlangen.

IX. Abtretungsverbot

Der Kunde kann Ansprüche, die uns ihm gegenüber zustehen, nur mit unserer Zustimmung abtreten, verpfänden oder in sonstiger Weise darüber verfügen.

X. Warenrücksendungen zum Umtausch oder zur Rücknahme

Warenrücksendungen zum Umtausch oder zur Rücknahme können nur nach vorheriger Genehmigung durch uns oder durch unseren Außendienst vorgenommen werden. Vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Aktionsartikel sowie alle Produkte, die nicht mehr in unserem aktuellen Verkaufsprogramm geführt werden. Die Rücksendung hat in der Originalverpackung frei Empfänger zu erfolgen – unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Der Sendung ist eine Kopie der Rechnung beizulegen, unter der die Ware ursprünglich geliefert und berechnet wurde. Gutschriften aus Warenrücksendungen können nur mit neuen Warenbezügen verrechnet werden. Die Gutschrift erfolgt unter Abzug der jeweiligen Konditionen. Für Handlingkosten berechnen wir entsprechend dem Alter der Ware 10% bis 25% aus dem gutgeschriebenen Warenwert. Ware die älter als 2 Jahre ist, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.

XI. Gerichtsstand, Rechtswahl

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist der Gerichtsstand 29320 Hermannsburg.

2. Für den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend. Im Übrigen gelten die entsprechenden Bestimmungen des BGB und HGB sowie des AGB-Gesetzes.

Silent Wire GmbH
Am Kumpenkamp 8
29320 Hermannsburg
Tel.: +49 / 50 52 91 35 – 88
Fax: +49 / 50 52 91 35 – 87
www.silent-wire.de

Warenrücksendungen zum Umtausch oder zur Rücknahme können nur nach vorheriger Genehmigung durch uns oder durch unseren Außendienst vorgenommen werden. Vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Aktionsartikel sowie alle Produkte, die nicht mehr in unserem aktuellen Verkaufsprogramm geführt werden. Die Rücksendung hat in der Originalverpackung frei Empfänger zu erfolgen – unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Der Sendung ist eine Kopie der Rechnung beizulegen, unter der die Ware ursprünglich geliefert und berechnet wurde. Gutschriften aus Warenrücksendungen können nur mit neuen Warenbezügen verrechnet werden. Die Gutschrift erfolgt unter Abzug der jeweiligen Konditionen. Für Handlingkosten berechnen wir entsprechend dem Alter der Ware 10% bis 25% aus dem gutgeschriebenen Warenwert. Ware die älter als 2 Jahre ist, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.